Gesprächsbegleiter/-in Behandlung im Voraus Planen
Weiterbildung
Gesundheitliche Vorausplanung im Rahmen des Hospiz- und Palliativgesetzes (SGB V §132 g)
Das neue Hospiz- und Palliativgesetz ermöglicht Pflegeeinrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern und deren gesetzlichen Betreuern/Ange-hörigen eine gesundheitliche Versorgungsplanung anzubieten, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird. Hierunter meint der Gesetzgeber das international anerkannte Konzept des „Advance Care Planning“ (ACP) welches im deutschsprachigen Raum mit „Behandlung im Voraus Planen (BVP)“ umschrieben ist.
Ziel von Behandlung im Voraus Planen ist, mögliche künftige Behandlungsentscheidungen so vorauszuplanen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner auch dann zuverlässig nach ihren individuellen Wünschen behandelt werden, wenn sie diese in Notfallsituationen oder krankheitsbedingt nicht mehr selbst äußern können. Behandlung ist hier im ganzheitlichen Sinne zu verstehen und umfasst neben medizinischen besonders pflegerische, psychosoziale und seelsorgerliche Aspekte.
Zur Umsetzung des § 132g SGB V sind teilweise neue Rollen im Gesundheitswesen erforderlich, wie die des Gesprächsbegleiters.
Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g Abs. 1 SGB V sollen den Bewohnerinnen und Bewohnern Gespräche angeboten werden, in denen ihre individuellen Vorstellungen über medizinisch-pflegerische Abläufe, über Intensität und Grenzen bei medizinischen Interventionen sowie über palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Maßnahmen in der letzten Lebensphase eruiert und ggf. in einem Dokument - wie z.B. eine Patientenverfügung - festgehalten werden.
Die Weiterbildung ist nach der Vereinbarung nach „§ 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017 des GKV-Spitzenverbandes" ausgerichtet und qualifiziert zur Vergütung dieser Gespräche. Zudem ist der Kurs von der Fachgesellschaft ACP Deutschland e.V. anerkannt. Zudem engagieren sich die Kurstrainerin und der Kurstrainer in einer Arbeitsgruppe worin sich deutschlandweit Dozentinnen und Dozenten zusammengetan haben, die sich unabhängig von einem Konzept für ein einheitliches und hohes Qualitätsniveau im Rahmen der theoretischen sowie praktischen Weiterbildung für Gesprächsbegleiter und Gesprächsbegleiterinnen nach §132gSGB V einsetzen und Qualitätsstandards formulieren.
Schwerpunkt
Qualifizierung und Zertifizierung zum/r Gesprächsbegleiter/-in BVP zur gesundheitlichen Vorausplanung im Sinne des Hospiz- und Palliativgesetztes nach SGB V § 132 g
Inhalte
- Einführung in das Konzept: „Behandlung im Voraus Planen“
- Gesetzliche Grundlagen
- Hintergrund von Einwilligungsunfähigkeit
- Gesprächstechniken für Patientenverfügungen, BVP sowie Vertreterdokumentationen (Therapiezielklärung, Szenarien für die medizinische und pflegerische Entscheidungsfindung)
- Informationen zu Implementierungsmöglichkeiten (Beratungsgespräche, Fallbesprechun-gen, Dokumentation des Beratungsprozesses einschließlich der Willensäußerungen)
Methoden
Impulsreferate, Diskussion, Selbstreflexion, selbstständige Übungsphasen mit Einzel- und Gruppen-Coachings, Rollenspiele mit Schauspielpatienten. Zudem wird zur Vor- und Nachbereitung der Seminartage ein Selbststudium vorausgesetzt. Die Materialien werden Ihnen von der Akademie zur Verfügung gestellt.
Umfang Die Weiterbildung gliedert sich in zwei Teile.
Teil 1:
72 Unterrichtseinheiten (UE) theoretischer Unterricht mit Schauspielsimulationen und zzgl. 12 UE praktische Übung in der Praxis pro Teilnehmer:in mit Trainer:innen-Feedback aufgeteilt auf drei Kursblöcke bestehend aus:
- zwei Beratungsprozessen mit insgesamt vier begleiteten Gesprächen des/der angehenden
Gesprächsbegleiter/-in unter Begleitung einer Dozentin/eines Dozenten mit anschließender Reflexion (durch Gespräche mit Schauspielpatienten sowie mit realen Bewohnerinnen und Bewohnern) - einschließlich der Vor- und Nachbereitung und Dokumentation durch die/den angehende/n Gesprächsbegleiter/-in.
Zwischen den Kursblöcken / Präsenz-Seminaren mit theoretischen Inhalten und praktischen Übungen, müssen mindestens 12 reale Gesprächsbegleitungen durchgeführt werden. Diese bilden die Voraussetzung für die Teilnahme am nächsten Kursblock. Die Gesprächsbegleitungen werden durch die Trainer:innen beurteilt und nur nach einer Eignung wird ein Zertifikat ausgestellt. Es kann dazu kommen, dass Nachcoachings möglich werden, dann werden 120 Euro je Coaching inkl. Vor- und Nachbereitung zusätzlich in Rechnung gestellt.
Nach Beendigung von Teil 1 der Weiterbildung (d.h. insgesamt alle 3 absolvierten Kursblöcke) können die Gesprächsbegleiter/-innen bereits für ein Jahr die Vergütung über die Krankenkasse erhalten!
Teil 2: (nach erfolgreicher Absolvierung der 3 Kursblöcke): Sammlung weiterer Praxiserfahrung, d.h. die Durchführung von mindestens zusätzlichen 7 Beratungsprozessen. Diese werden nach erfolgreichem Abschluss von Teil 1 binnen von einem Jahr alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert und der Kursleitung / Akademie nachgewiesen. Dieser Praxisteil wird durch den Anbieter der Weiterbildung begleitet (z.B. Coaching-Gespräche, Plenararbeit, Organisation des Austausches zwischen Weiterbildungsteilnehmern).
Sollte dies binnen einem Jahr nicht erfolgen, wird die Lizenz als Gesprächsbegleiter entzogen.
Berufliche Anerkennung & Zertifizierung
Der Kurs basiert auf der Grundlage des Curriculums der Fachgesellschaft ACP Deutschland und schließt bei erfolgreicher Teilnahme mit einem Zertifikat ab. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die Teilnahme an den Präsenztagen, die Teilnahme an den durch einen zertifizierten BVP-Trainer supervidierte Gesprächsbegleitungen mit Schauspielpatienten sowie das alleinverantwortliche begleitete Einüben erfolgreicher Gesprächsbegleitungen in der Praxis mit geeigneten, realen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Patientinnen und Patienten. Bei den Gesprächsbegleitungen handelt es sich jeweils um 6 Gespräche zwischen den einzelnen Kursteilen, wovon jeweils 2 Gespräche durch die Trainerin oder den Trainer eng begleitet werden. Somit sind es mindestens 12 Gespräche die in der Praxis durchgeführt und anhand der Dokumentation nachgewiesen werden müssen und von diesen müssen zusätzlich mindestens 4 begleitet werden müssen – in einzelnen Fällen müssen mehr Gespräche begleitet werden, wenn der Trainer oder die Trainerin dies so einschätzt, dass ein zusätzliches Coaching notwendig ist.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Um nach §132g SGB V offiziell abrechnen zu können, ist eine dreijährige, für die gesundheitliche Versorgungsplanung einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre, die mindestens den Umfang einer halben Stelle umfasst hat, insbesondere in einer voll-stationären Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst, einem ambulanten Hospizdienst/ Kinderhospizdienst (hauptamtliche Koordinatorenkraft), einem stationären Hospiz/stationären Kinderhospiz, einem SAPV-Team, einer Palliativstation oder in einem Palliativdienst im Krankenhaus oder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche, notwendig.
Personen, die das BVP-Konzept sowie die dazugehörige Gesprächsbegleitung erlernen möchten und teilweise oben genannte Punkte nicht erfüllen, können trotzdem den Kurs besuchen, allerdings können diese Personen ggf. nicht über die GKV abrechnen.
Die Weiterbildung gliedert sich in drei Veranstaltungen.
Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als
(siehe Vereinbarung GKV-Spitzenverband oder erkundigen Sie sich individuell bei der führenden
GKV in Ihrem Bundesland):
• Gesundheits- und Krankenpfleger/in,
• Altenpfleger/in,
• Kinderkrankenpfleger/in,
• staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/-in,
• staatlich ankerkannte/r Heilpädagoge/-in,
• staatlich anerkannte/r Erzieher-/-in
• sowie andere vergleichbare Berufsausbildungen (dies mit den regionalen Gesetzlichen
Krankenkassen abklären, ob der Beruf anerkannt wird zur Abrechnung über §132 g
SGB V)
oder Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen, mit einem einschlägigen Studienabschluss
im Bereich:
• der Medizin, als Ärztin/Arzt
• der Gesundheits- und Pflegewissenschaften,
• Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften (insbesondere als Pädagogin/Pädagoge,
Heilpädagogin/Heilpädagoge, Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/
Sozialpädagoge, Psychologin/Psychologe, Theologin/Theologe)
Unsere Kursleitungen verfügen über die Qualifizierungen: Gesprächsbegleiter:innen (ACPd
zertifiziert) und zertifizierte Trainer:innen für Gesprächsbegleiter (ACPd zertifiziert), zertifizierte
Kursleitung für Kurse Palliative Care / Palliativmedizin der Deutschen Gesellschaft für
Palliativmedizin und dazugehörige mehrjährige Kursleitererfahrungen in allen genannten Bereichen.
Prof. Dr. rer. biol. hum. Henrikje Stanze
Hochschule Bremen, Fakultät 3, Gesellschaftswissenschaften
Professorin und Studiengangsleitung Internationaler Studiengang Palliative Care
M.Sc., Professorin im Internationalen Studiengang für Pflege B. Sc., Gesprächsbegleiterin
und Trainerin (ACPd zertifiziert)
Anke Mijatovic (M.A.)
Helios Klinikum Bonn/Rhein-Sieg, Leitung Akademie für Palliativmedizin; DGPzertifizierte
Kursleitung für Palliative Care;
Zertifizierte Gesprächsbegleiterin und Trainerin (ACPd zertifiziert)
Teilnahmebescheinigung der Akademie Travebogen
Ziegelstraße 9-11
23556 Lübeck
Bitte fügen Sie Ihrer Anmeldung ein Motivationsschreiben bei (im Anmelde-Formular Textfeld "Ihre Nachricht an uns:"), aus dem Ihre berufliche Qualifikation hervorgeht. Wir verweisen hierzu auf den Passus zu den Voraussetzungen für die Teilnahme. In der Weiterbildung stehen insgesamt neun Plätze zur Verfügung. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt (Anmeldeschluss: 01.02.2026)
2200,00 Euro
In der Kursgebühr enthalten sind die Teilnahme an den theoretischen und praktischen Unterrichten der Kurstage, die aufgeführten Gesprächsbegleitungen durch Dozent:innen, eine Umlage für die Schauspielpatienten, die Begleitung des Praxisteils durch einen ACPd-BVP zertifizierten Trainer während des ersten Jahres nach dem letzten Kursteil, die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Plenartreffen sowie sämtliche Kursmaterialien an den einzelnen Kurstagen.
Verpflegungsleistungen sind nicht enthalten.
Bitte füllen Sie das Online-Formular nicht über automatisches Einfügen von persönlichen Daten aus. Es besteht die Gefahr des Datenverlustes.
Bei Problemen während der Online-Anmeldung nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf: 0451 / 16 08 59 80. Vielen Dank!