Palliativmedizin für Ärztinnen und Ärzte

Fallseminar Modul 3 - 2024_1

"Professionelles Handeln in der Palliativmedizin"

Veranstalter:
Akademie Travebogen
Ort:
Lübeck

Die Fallseminare Palliativmedizin einschließlich Supervision werden in 3 Modulen a 40 Unterrichtseinheiten durchgeführt. Es richtet sich nach dem von der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) herausgegebenen Curriculum und ist eine der möglichen Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin.

In Modul 3 werden alle bis dahin in Modul 1 und 2 erarbeiteten Themen noch einmal beleuchtet und - nach den Bedürfnissen der Teilnehmenden - ergänzt.
Es wird überwiegend an komplexen Fallbeispielen der Teilnehmer gearbeitet, die bis zu einem vorher vereinbarten Termin einzureichen sind.

Die Weiterbildung richtet sich an Ärztinnen/Ärzte. Zum abschließenden Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin ist eine Facharztqualifikation notwendig. 

Voraussetzung für die Teilnahme
Absolvierung der 40 UE Kursweiterbildung (Basiskurs) Palliativmedizin und absolvierte Module 1 und 2 der Fallseminare bei einer von der Ärztekammer anerkannten Bildungseinrichtung.

Anhang:

Termine:
24.02.2024
09.00 - 19.00 Uhr
25.02.2024
09.00 - 19.00 Uhr
26.02.2024
09.00 - 19.00 Uhr
27.02.2024
09.00 - 19.00 Uhr
28.02.2024
09.00 - 14.00 Uhr
Dauer:

40 UE

Zielgruppe:

Ärztinnen und Ärzte mit abgeschlossener Kursweiterbildung (40 UE Basiskurs) Palliativmedizin und absolviertem Modul 1 und Modul 2 der Fallseminare

Kursleitung:

Susanne Preuss,
Palliativärztin, Wissenschaftliche Leitung Akademie Travebogen

Dr. Hermann Ewald MSc
Ärztlicher Leiter Katharinen Hospiz am Park

Abschluss:

Zertifikat Akademie Travebogen

zertifiziert durch die Ärztekammer Schleswig-Holstein

Veranstaltungsort:

Akademie Travebogen
Ziegelstraße 9-11
23556 Lübeck

Anmeldung:

bis 10.01.2024

Teilnahmegebühr:

790,00 € / je Modul

Die Teilnahmegebühr enthält die Kosten für Unterrichtsmaterialien. Bei Präsenzkursen wird vegetarische Verköstigung in den Pausen angeboten.

Bildungsurlaub: Diese Veranstaltung wird gemäß §17 WBG in Verbindung mit der BilFVO als Veranstaltung der Bildungsfreistellung anerkannt.

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